Rentenversicherung verkaufen
Hier können Sie Ihre Rentenversicherung verkaufen und finden Informationen zu dem Thema. Denn schnell ist man heute mal in einer Situation, in der man kurzfristig Geld benötigt. Sei es um einen fälligen Kredit abzulösen, ein sofort benötigtes Fahrzeug zu kaufen oder eine Investition im Unternehmen zu tätigen. Eine Möglichkeit wäre, ein neues Darlehen aufzunehmen. Die bestehende Rentenversicherung verkaufen, eine Weitere. Die Möglichkeit des Verkaufs ist oft die sinnvollste.
Bis vor einer Weile war es sogar nur möglich die Rentenversicherung zu kündigen. Das hatte den großen Nachteil, dass nach Abzug aller Kosten, vom bisher eingezahlten Geld nicht mehr viel übrig war. Das liegt wiederum am niedrigen Rückkaufswert der Versicherung. Denn bei einer Kündigung trägt der Versicherte alle anfallenden Kosten und erhält dadurch oft weniger zurück als eingezahlt wurde.
Leider kann niemand voraussagen wie sich der Kapitalmarkt in den nächsten Jahren entwickelt. Vor allem wie hoch der Wert des Geldes (bedingt durch die Inflation) zum Zeitpunkt der Fälligkeit ist. Wer hier unsicher ist, kann die Rentenversicherung verkaufen und den erzielten Betrag dann anders investieren.
Sogenannte Zweitmarkt-Händler nehmen sich den Renten- und Lebensversicherungen an. Bei einer Rentenversicherung sollte vorab immer geklärt werden, ob sie überhaupt kündbar ist. Betriebliche Altersvorsorgen können beispielsweise nicht gekündigt, sondern nur stillgelegt werden.
Sollte die Versicherung kündbar sein, müssen sich mehrere Angebote eingeholt werden. Wie beim Verkauf anderer Sachwerte, sollten auch hier die Leistungen genau miteinander verglichen werden. Denn in einigen Fällen können Beträge bis zur doppelten Summe des Rückkaufwerts erzielt werden. Die erzielten Erträge aus dem Verkauf sind dann teilweise oder ganz von der Kapitalertragssteuer befreit.
Der Verkauf der Rentenversicherung ist im Gegensatz zur Kündigung fast immer die lohnendere Variante. Wird jedoch nur kurzfristig Geld benötigt gibt es noch eine weitere Alternative – die beleihung der Rentenversicherung. Für welche Variante Sie sich entscheiden sollten Sie also zuvor gut überlegen.
